Die Bürgerbeteiligung ist heute längst in der Praxis der kommunalen Selbstverwaltung angekommen.
Die frühzeitige Teilhabe und Mitwirkung von Bürgern an Planungsprozessen ist für alle Beteiligten – Kommunen, Planer, Gutachter und Bürger – eine anspruchsvolle Aufgabe. Konflikte können eskalieren und führen oft zu Komplikationen und Verzögerungen in der Termin- und Kostenplanung.
Binden Sie hier frühzeitig eine(n) MediatorIn ein, der Sie unterstützt, die Interessen aller Parteien im Blick zu behalten, präventiv Konflikt-Eskalationen zu vermeiden und zusätzliche Kosten oder zeitintensive Gerichtsverfahren schon im Vorfeld zu vermeiden. Die Einbindung von MediatorInnen durch Gemeinden ist übrigens auch im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehen (§ 4b Einbindung Dritter).
Als Mediatoren und Sachverständige mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung begleiten wir Planungsprozesse mit Bürgerbeteiligung und unterstützen die beteiligten Parteien dabei, selbstbestimmte und tragfähige Lösungen zu erarbeiten.
Foto von Gerd Altmann („Geralt“ on pixabay).